Der Unterschied

  • Das Angebot in einer familiären Atmosphäre zu leben
  • Die Möglichkeit die alltagspraktischen Kompetenzen zu erhalten
  • Die Zusammenführung aller Angehörigen und gesetzliche Betreuer/innen zu einem Gremium der Selbstbestimmung
  • Ein Einzelzimmer mit Nasszelle oder mit eigenem Bad
  • Ein prinzipielles Bleibrecht bis zum Lebensende

Dem Bewohner soll die Möglichkeit gegeben werden, seinen Alltag selbst zu bestimmen und seine verbliebenen Fähigkeiten mit Hilfe der Pflege-/ und Dienstleistungsanbieter seiner Wahl aus zu leben.

Egal ob Kochen, Bügeln, Einkaufen oder Spazieren gehen. Jeder entscheidet für sich, welche Hilfe im Alltag in Anspruch genommen wird und welche Dinge noch selbst erledigt werden können.
Der entsprechende Anbieter hilft Ihnen rund um die Uhr in allen Alltagssituationen.

Zudem werden die Wohngemeinschaften von ehrenamtlichen Helfern besucht, die mit den Bewohnern Ausflüge erleben oder einfach einen gemütlichen Spielenachmittag organisieren.
Ebenfalls kommt einmal im Monat der Pfarrer unserer Gemeinde Rettenberg zum gemeinsamen Gottesdienst.

Der Bewohner schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über die anteilige Gemeinschaftsflächen, sowie den Wohn-/Schlafraum, der mit seinen eigenen Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden kann.

Falls Schwerstpflegebedürftigkeit eintritt, können Bewohner in ihrer Wohngemeinschaft bis zum Ableben betreut und gepflegt werden.

Regelmäßig treffen Sie sich mit dem Angehörigengremium um sich über Situationen in der Wohngemeinschaft aus zu tauschen, sowie Lösungen für aktuelle Gegebenheiten zu suchen….

…. so haben Sie die Möglichkeit zu Leben wie Sie es sich wünschen, wenn das alleine Wohnen nicht mehr möglich ist!